Ihre Aktien könnten betroffen sein!

 

Wer bis zum 15. Dezember sein Aktiendepot nicht genauer unter die Lupe genommen hat, könnte unangenehm überrascht werden. Denn zum 15. Dezember verschärft die Deutsche Börse die Regeln im Zuge einer Neusegmentierung der Aktienmärkte. In Folge dessen wird das First Quotation Board (kurz FQB) abgeschafft.

 

First Quotation Board, was ist denn das?

 

Das FQB gehörte bislang zu dem Segment der Börse, über welches sich Unternehmen mit relativ geringem Aufwand ausschließlich an der Deutschen Börse listen lassen konnten. Die Börsennotiz erfolgte nur in Deutschland und nicht zusätzlich an einer ausländischen Referenzbörse. Hier genügten in der Regel einige formelle Anträge gegenüber der Börse in Frankfurt. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wurden die Unternehmen dann zum Börsenhandel zugelassen. Diese Leichtigkeit eines Erlangens einer Börsennotiz machte in den letzten Jahren leider auch immer häufiger die Runde bei potenziellen, kriminellen Unternehmen. So häuften sich die Fälle der Marktmanipulation in den letzten Jahren. Immer wieder machten dubiose Firmen auf sich aufmerksam, welche in Deutschland durch kostenlose und unseriöse Börsennewsletter „gepusht“ wurden. Ziel war und ist es immer noch, die meist wertlosen Aktien zu teuren Preisen an den deutschen Kleinanleger zu verkaufen. Aufgrund der geringen „Listinganforderungen“ der Deutschen Börse für das FQB hatten es dubiose Abzockerunternehmen also sehr leicht. In den vergangenen Jahren machten hier ganz speziell die Schweizer AGs im FQB auf sich aufmerksam. Eine Schweizer Aktiengesellschaft ist schnell gegründet und der Nennwert je Aktie muss hier nur 0,01 Schweizer Rappen betragen. Bei deutschen AGs liegt der Nennwert übrigens bei mindestens einem Euro. Nachdem die Schweizer AG dann im FQB der Deutschen Börse gelistet wurde, konnte der Aktienverkauf ohne große Hindernisse starten. Die Initiatoren der Schweizer AG, deren Aktien einen Nennwert von jeweils 0,01 Schweizer Rappen hatten, strichen also mit jedem Verkauf exorbitante Gewinne ein. Die Betrugsfälle in Deutschland nahmen überhand. Nach einigen Jahren verschärfte die Deutsche Börse die Listinganforderungen im FQB für Schweizer AGs deutlich. Daraufhin nahmen die Betrugsfälle mit Schweizer AGs deutlich ab, die Betrüger mussten sich nach Alternativen umsehen. So kam es, dass leere Börsenmäntel aus England oder Kanada den Handel an der Deutschen Börse im Segment des FQB fanden. Auch diese Börsenmäntel hatten lediglich eine Börsennotiz in Deutschland. Die Gründungskosten sind ähnlich günstig wie die der Schweizer AG. Die Betrugsfälle mehrten sich wieder, denn jetzt wurden anstatt der Schweizer AGs die kanadischen und englischen Börsenhüllen in Deutschland „promotet“. Die Folge war auch hier, dass unwissende Kleinanleger in Deutschland  abgezockt wurden. Zum 15. Dezember diesen Jahres schiebt die Deutsche Börse nun ein für allemal ein Riegel vor diese Tür. Das FQB wird geschlossen!

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Aktienbestand!

 

Möglicherweise haben auch Sie noch Aktien in Ihrem Depot, welche ausschließlich an der Deutschen Börse im FQB und nicht an einer anderen ausländischen Referenzbörse gelistet sind. Um dies herauszufinden, können Sie entweder selbst recherchieren oder aber die „Todesliste“ der Börse Frankfurt aufrufen und durcharbeiten. Falls Sie selbst recherchieren möchten, können Sie wie folgt vorgehen: Zuerst kopieren Sie die ISIN Nummer der Aktie aus Ihrem Depot. Die ISIN Nummer setzt sich immer aus 12 Zeichen zusammen. Kanadische Aktien starten mit einem CA, amerikanische Aktien starten mit einem US, englische Aktien starten mit einem GB, niederländische Aktien mit einem NV, deutsche Aktien mit DE. Die kopierte ISIN Nummer können Sie dann beispielsweise unter www.finanztreff.de oben rechts im Suchfeld einfügen. Finanztreff zeigt Ihnen dann unter Kursdaten è Börse alle Börsen an, an denen das Unternehmen gelistet ist. Unterteilt wird dies in „Deutsche Börsen“ und „Ausländische Börsen“.  Werden bei Ihrer Aktie keine „Ausländische Börsen“ angezeigt, wäre dies ein erstes Warnzeichen. Handelt es sich um eine ausländische Aktie aus den USA oder Kanada, können Sie dann noch unter www.stockwatch.com selbige Suche durchführen. Hierzu geben Sie einfach den Namen des Unternehmens in die Suchmaske ein und führen Sie dann jeweils zwei Suchen durch. Einmal mit der Auswahl „USA“ neben der Suchmaske sowie ein weiteres Mal mit der Auswahl „Canada“ ebenfalls neben der Suchmaske. Wird hier kein Ergebnis angezeigt, hat das Unternehmen auch kein weiteres Börsenlisting an einer amerikanischen oder kanadischen Börse. Bei anderen ausländischen Aktien (beispielsweise aus England oder der Niederlande) hilft hier nur ein weiterer Blick auf die Unternehmenshomepage. Wird hier nur mit dem Börsenplatz Deutschland geworben, wissen Sie, dass auch dieses Unternehmen sehr wahrscheinlich zum 15. Dezember „delistet“ wird. Um Ihre eigenen Recherchen dann zu verifizieren, können Sie hier einen Blick auf die „Todesliste“ der Börse Frankfurt werfen.

 

Meine Aktie befindet sich in dieser Liste, was kann ich tun?

 

Auch wenn die Antwort ernüchternd klingen mag, sollte das ausländische Unternehmen keinen ausländischen Börsenplatz als weiteres Listing aufsuchen, werden Ihre Aktien ab dem 15. Dezember nicht mehr handelbar sein. Für deutsche AGs gilt, sollte das Unternehmen ebenfalls bis zum 15. Dezember nicht mindestens den neuen Anforderungen des Entry Standards nachkommen, werden auch diese Aktien vom Kurszettel verschwinden. Wenn der Anleger nicht ohnehin schon einen Totalverlust erlitten hat, wird dieser dann spätestens ab dem 15. Dezember 2012 eintreten. Im schlimmsten Fall macht ein „Notverkauf“ bis zum 14. Dezember 2012 also noch durchaus Sinn, vorausgesetzt, es gibt noch bereitwillige Käufer an der Börse.

 

Mit freundlichen Grüßen

Boris Schulze

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